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AGB

AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der CrossFort GmbH Betreiberin des „CrossFort“

1. Geltungsbereich
 

Die CrossFort GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Schweizer Recht (nachfolgend CFGMBH / Betreiberin). Mit der Benutzung der CrossFort Box akzeptiert die Kundin oder der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Die Bezeichnungen CrossFort GmbH (CFGMBH) und Crossfit Pyrgos oder CrossFort gelten als Begriffe im Rahmen der AGBs und der angebotenen Dienstleitungen als identisch. Die AGBs gelten nicht nur für den Bereich des Sitzes der CFGMBH, sondern für alle Betriebsstätten der CFGMBH.

 

2. Mitgliedschaft
 

  1. Durch die erstmalige Entgegennahme von Dienstleistungen, Unterschreiben der Mitgliedschaftsanträge und/oder die Einzahlung für Abonnemente und/oder das erstmalige Antreten in den Räumen der CrossFort GmbH, erklärt der Kunde die Annahme dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

  2. Der Kunde ist sich bewusst, dass er mit der CFGMBH in einem Vertragsverhältnis steht, dem wiederum diese AGB zu Grunde liegen.

  3. Die AGB liegen in den Trainingshallen und/oder am Geschäftssitz der Firma auf und können auch auf der offiziellen Internetseite jederzeit eingesehen werden.

  4. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

  5. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in geeigneter physischer und psychischer Verfassung befindet und aktive, sowie passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen kann.

  6. Sollte sich das gesundheitliche Wohlbefinden im Laufe der Vertragslaufzeit verändern, muss der Kunde die Aktivitäten bei CFGMBH anpassen oder abbrechen.

  7. CFGMBH kann und darf die gesundheitliche Situation des Mitgliedes weder erfragen noch bestimmen.

  8. Ein Mitglied kann seinen ärztlichen Vertreter jederzeit autorisieren mit CFGMBH über die Anpassung eines Trainings sprechen zu dürfen.

  9. Es bleibt jedoch CFGMBH vorbehalten Mitglieder trotzdem vom Training auszuschliessen, wenn die Gefahr einer Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann.

  10. Die Volljährigkeit wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grundsätzlich vorausgesetzt.

  11. Die CFGMBH behält sich vor auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen.
    Dazu bedarf es der Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten und die volle Übernahme der Verantwortung durch die Erziehungsberechtigten.

3. Angebot
 

  1. Die CFGMBH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente (Abos) an.

  2. Das Angebot richtet sich nach dem erworbenen und bezahlten Abonnement.

  3. Weitere Angebote sowie speziell offerierte Trainingseinheiten müssen separat angefragt und bezahlt werden.

  4. Die Anzahl der Personen pro Trainingseinheit ist aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen begrenzt. Es gibt keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Erstattung sollte eine Trainingseinheit bereits voll gebucht sein.

4. Abonnement, Verlängerung, Unterbruch
 

  1. Die Abonnementskosten sind bei Abschluss der Mitgliedschaft per Banküberweisung oder Barzahlung an die CFGMBH zu begleichen.

  2. Dienstleistungen ohne gültige und akzeptierte Zahlung werden von CFGMBH grundsätzlich verweigert. Die Zahlung bleibt trotzdem geschuldet und die Abonnementszeit läuft weiterhin. Dies gilt insbesondere auch, wenn eine Verweigerung der Dienstleistung wegen Nichtbezahlens eintritt.

  3. Der Vertrag ist beidseitig mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abonnements kündbar.

  4. Nach Kündigung verfällt die Gültigkeit und somit das Recht der Nutzung der Dienstleistungen sowie der Räumlichkeiten der CFGMBH per Vertragsende.

  5. Der Preis des Abonnements richtet sich nach der individuell gewünschten Vertragsdauer und Abonnementsform pro Mitglied.

  6. Für neue oder verlängerte Vertragsperioden gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen und Preise.

  7. Änderungen der Vertragskonditionen werden frühzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.

  8. Eine Sistierung bereits bezahlter Abonnemente ist nicht möglich.

  9. Ferienabwesenheiten und andere beim Mitglied eingetretene Situationen, die das Besuchen und Trainieren bei CFGMBH verunmöglichen, berechtigen generell nicht zum Unterbruch der Mitgliedschaft, respektive zu einer Rückforderung.
     

Ausnahme 1:  Bei einer ärztlich, schriftlich attestierten Verletzung.  Das Abonnement kann bei einem 12 Monats-Abo bis zu maximal 1 Monat zusammenhängend gestoppt werden. Unterbrüche von weniger als einem Monat sind wegbedungen. Ein Unterbruch aus medizinischen Gründen wird nur einmal pro Jahr gewährt. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Die Unterbrechungszeit kann nach Ablauf der regulären Abo Dauer unentgeltlich zur Verlängerung des Abos genutzt werden.

Ausnahme 2:  Bei ferienbedingter Abwesenheit kann das Abonnement für alle Abos ab 3 Monaten Laufzeit für kumuliert 4 Wochen unterbrochen werden. Unterbrüche von weniger als einer Woche sind wegbedungen. Ein Unterbruch wird nur 4x pro Jahr gewährt. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Die Unterbrechungszeit kann nach Ablauf der regulären Abo Dauer unentgeltlich zur Verlängerung des Abos genutzt werden.

  1. Während einer Pause, respektive eines Unterbruches des Abonnements kann die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden.

  2. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnements ist ausgeschlossen.

  3. Die Nichtbenutzung der Anlagen der CFGMBH oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

5. Verstösse, Rufschädigung
 

Während dem Training sind die Anweisungen und Ratschläge der Coaches (des Personals) zu befolgen.
 

  1. CFGMBH baut seine Trainings nach bestem Wissen und Gewissen, sowie auf hohen moralischen Grundsätzen auf.
    Werden diese Grundlagen durch ein Mitglied nicht berücksichtigt, nicht eingehalten, respektive Dritte zur Nichteinhaltung angestiftet, so führt dies zum sofortigen Ausschluss.

  2. Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, Produkte wie verschreibungspflichtige Medikamente, Anabolika, und Ähnliches in den Räumen von CFGMBH einzunehmen oder anderen Mitgliedern zu verkaufen oder anzupreisen.
    i.) Sollte dies geschehen, kann die Mitgliedschaft unmittelbar beendet werden.
    ii.) Eine Meldung an die Behörden kann die Folge sein.
    iii.) Eine Ausnahme bilden einzig ärztlich verschriebene Medikamente für den Eigengebrauch. Das Mitglied muss die ärztliche Verschreibung jederzeit vorweisen können.

  3. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen an den Trainingsgeräten, Mobiliar und generell an der Anlage durch ein Mitglied berechtigen die CFGMBH zur unmittelbaren Kündigung und führen zu einem Forderungsanspruch in Höhe des Ersatzes – bzw. Reparaturkosten gegen das entsprechende Mitglied.

  4. Widersetzt sich ein Mitglied deren Anweisungen oder gefährdet absichtlich oder grobfahrlässig andere Mitglieder; so berechtigt dies die CFGMBH die Mitgliedschaft zur unverzüglichen einseitigen Vertragsauflösung ohne rückerstattungspflichtig zu werden.

6. Betriebszeiten
 

  1. Die CFGMBH ist mit Ausnahme von Feiertagen, Reinigung, Sanierung etc. während den Betriebszeiten geöffnet.

  2. Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

  3. Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer

  4. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Die Änderungen werden auf der Kurs- und Buchungsplattform «Wodify» jeweils aktuell angezeigt.

  5. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

7. Haftung
 

  1. Die CFGMBH weist jegliche Haftung in allen Bereichen zurück in denen sie nicht von Gesetzes wegen zur Haftung verpflichtet wird.

  2. Gleichzeitig bejahen die Mitglieder mit ihrer Teilnahme an den angebotenen Kursen das einwandfreie Vorliegen ihrer psychischen und physischen Verfassung.

  3. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

  4. Für Diebstähle oder Verluste in allen Räumen der CFGMBH, somit auch in der Garderobe, sowie in der Trainingsstätte wird keine Haftung übernommen.

  5. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat der CFGMBH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

  6. Die Inanspruchnahme der Angebote der CFGMBH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der CFGMBH wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen.

8. Sonstiges
 

  1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterzeichnung zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Vetrags- und  Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben, und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und erläutert wurden.

  2. Mündliche Nebenabreden bilden keine Vertragsbestandteile.

8.1 Badge als "unlimited Ausweis"

  1. Der Badge das als Abo-Nachweis und Zutrittsmedium für Kunden mit «Unlimited» Abos dient, muss vom Mitglied einmalig gegen Gebühr bezogen werden. Die Konditionen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Abgabe an das Mitglied erfolgt in der Regel beim ersten Besuch in der Anlage. Pro Mitglied kann nur ein (1) Badge erworben werden. Bei Verlust muss ein neuer Badge bezogen und bezahlt werden.

  2. Eintritts- und ggf. Austrittszeiten am Haupteingang sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Badges elektronisch erfasst.

  3. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neuer Badge erworben werden.

9. Hausordnung, Weisungen

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  2. Das Mitglied verpflichtet sich, in den Anlagen die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die CFGMBH schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

  3. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist die CFGMBH berechtigt ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Badge respektive den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

  4. Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung der CFGMBH in den Räumlichkeiten der Anlagen der CFGMBH entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

10. Überwachung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen der CFGMBH zur Sicherstellung der Transparenz und aus Schutz, Beweis- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden zu keinem Zeitpunkt überwacht. Der Einsatz von Videoüberwachungs-systemen ist örtlich begrenzt und gekennzeichnet.

11. Datenschutz

In den Räumen der CFGMBH können für die Social Media Nutzung Fotos und Videos erstellt werden.
Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet dies bei Betreten der Räume dem Coach mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht aufgenommen oder fotografiert wird.

  1. Die Fotos/Videos können auf den gängigen Social-Media-Kanälen und Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok (Aufzählung nicht abschliessend) verwendet werden.

  2. Die CFGMBH ist berechtigt personenbezogene Daten des Mitglieds inkl. Lichtbild zu speichern, nutzen, verarbeiten, übermitteln, sofern dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder diesem dient.
     

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen der CFGMBH unterliegt der Datenschutzerklärung CFGMBH. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der CFGMBH mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter www.pyrgos.ch. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

 

Zu den Vertragsbedingungen gelten selbstredend im Weiteren die Bestimmungen der Schweizerischen Gesetzgebung, sofern diese zwingend sind. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Zürich, Schweiz.

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